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Bürozeiten

Montag bis Freitag 9-13 Uhr

Montag, Dienstag, Donnerstag 15-18 Uhr

Kosten / Anwaltsvergütung

Die anfallenden Kosten für die anwaltliche Tätigkeit sind im Rechtsanwaltsvergütungs-gesetz (RVG) geregelt. Dort ist auch bestimmt, welche Gebühren Rechtsanwälte für ihre Tätigkeit im außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren berechnen sollten.

Statt der gesetzlichen Vergütung können auch Honorarvereinbarungen abgeschlossen werden, dabei kann ein pauschaler Betrag für die gesamte Anwaltstätigkeit in einer bestimmten Angelegenheit vereinbart werden. Die Festsetzung eines Stundenhonorars ist daneben ebenfalls möglich.

Für eine persönliche und umfangreiche Erstberatung müssen Sie je nach Rechtsgebiet und je nach Umfang der Fragestellung mit Beratungskosten zwischen € 90,- und € 150,- rechnen. Für den Fall einer anschließenden Vertretung werden die Kosten der Erstberatung auf das dann anfallende weitere Anwaltshonorar angerechnet.

Sollte das erforderlich sein, bin ich grundsätzlich auch zur Vereinbarung einer Ratenzahlung bereit.

 

Für gerichtliche Verfahren kann je nach Einkommensverhältnissen Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Über deren Bewilligung entscheidet dann der zuständige Richter.

Sie haben noch Fragen oder möchten gern dazu einen kostenfreien Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter +49 40 3893998 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.