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Familienrecht

Scheidungen, Unterhalts- und Sorgerechtsstreitigkeiten sind oft mit einer großen emotionalen Anspannung der betroffenen Parteien verbunden. Eine ausführliche und umfassende rechtliche Beratung kann die emotionale Belastung abbauen und oft auch den Gang zum Gericht ersparen.

Dies ist dann besonders wichtig, wenn es im Anschluss noch weitere offene Fragen zwischen den Parteien gibt, wie etwa das Umgangs- und Sorgerecht für gemeinsame Kinder oder laufende Unterhaltszahlungen. Daher steht insbesondere im Familienrecht die rechtlich ordnungsgemäße Konfliktlösung im Vordergrund der anwaltlichen Tätigkeit.

In familienrechtlichen Angelegenheiten bin ich bemüht einvernehmliche und außergerichtliche Auswege aus dem Konflikt zu finden, dabei ist mir besonders das Wohl der betroffenen Kinder von Bedeutung. Sollte jedoch eine einvernehmliche Lösung aus unterschiedlichen Gründen unmöglich sein, werde ich Ihr Anliegen gerichtlich sowie außergerichtlich engagiert und entschlossen vertreten. Gern gehe ich mit Ihnen Ihren besonderen Fall in einem gemeinsamen Gespräch durch und wir analysieren zusammen das weitere Vorgehen.

In einem Scheidungsverfahren herrscht Anwaltszwang. Dies bedeutet, dass zumindest einer der Eheleute anwaltlich vertreten sein muss. Aus diesem Grund wird bei entsprechenden Einkommensverhältnissen bei einer Ehescheidung immer Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Hierzu berate ich Sie gern in einem gemeinsamen Gespräch.

Veränderungen in familienrechtlichen Verhältnissen sind oft verbunden mit wesentlichen aufenthaltsrechtlichen Folgen. Ich berate Sie in solch einem Fall gern auch immer hinsichtlich der ausländerrechtlichen Folge ihrer Entscheidungen. Ein weiteres Tätigkeitsgebiet von mir ist das Internationale Familienrecht. Hierbei handelt es sich um familienrechtliche Fälle, in denen zum Beispiel Personen im Ausland leben oder ausländisches Recht Anwendung findet.