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Allgemeines Zivilrecht
Neben den Rechtsgebieten, die ich schwerpunktmäßig bearbeite, berate und vertrete ich Sie auch kompetent in allen Fragen des allgemeinen Zivilrechts.
Das bürgerliche Recht/Zivilrecht regelt - vereinfacht gesagt - die Rechtsbeziehungen der Bürger in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens.
Hierunter fallen Forderungsangelegenheiten, Kaufverträge, Miet- und Pachtverträge, Werk-/Dienstleistungs- und sonstige Verträge, aber auch Unterstützung bei Abmahnungen, Hilfe bei Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Problemen beim Kauf einer Immobilie oder beim Abschluss eines Darlehens, Durchsetzung des Ehrschutzes gegen Beleidigungen, Verleumdung, unwahre Behauptungen.
Sobald ein Streit entsteht, geht es im Zivilrecht meist um die Frage: „Wer will was von wem und aus welchem Grund“. Und genau hier beginnt meine beratende und vertretende Tätigkeit für Sie.
Typische Bereiche des Zivilrechts sind:
- Mietrecht
- Kaufrecht
- Maklervertrag
- Werkvertrag und ähnliche Verträge
- Nachbarrechtliche Streitigkeiten
- Vereinsrecht
- Allgemeine Forderungsdurchsetzung
- Ehrschutz gegen Beleidigungen, Verleumdung, unwahre Behauptungen
- Unterstützung bei Abmahnungen