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Verkehrsrecht

Der Straßenverkehr birgt eine Vielzahl von Risiken für alle Beteiligten und nicht selten brauchen strittige Fragen eine juristische Klärung.


Fordern Sie Ihr gutes Recht ein!

Immer häufiger versuchen Haftpflichtversicherer im Rahmen des so genannten Schadens-managements, dem Geschädigten schnelle und unproblematische Hilfe anzubieten. Das Interesse des gegnerischen Versicherers liegt dabei allerdings häufig darin, den Schaden im eigenen Interesse klein zu halten. So werden häufig eigene und nicht unabhängige Gutachter beauftragt - mit Auswirkungen auf die festgestellte Schadenshöhe. Dieses Auftreten der Versicherung soll meist dazu dienen, Geschädigte von der Geltendmachung weiterer Ansprüche über einen Rechtsanwalt abzuhalten.

Neben den Anwaltskosten, die die Versicherung auch bezahlen müsste, werden bei einer konstruktiven Rechtsberatung durch den Anwalt häufig deutlich mehr Schadenspositionen durchgesetzt als die von der Haftpflichtversicherung widerspruchslos zugestandenen. Dazu gehören beispielsweise eventuelle Wertminderungsansprüche, die Zahlung von Nutzungsausfall oder Sachverständigengebühren, um nur einige zu nennen.


Ich berate und vertrete Sie zuverlässig in allen verkehrsrechtlichen und schadensersatz-rechtlichen Angelegenheiten.


Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind hierbei:

  • Schadensersatzforderungen
  • Forderungen aus Versicherungsverträgen
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten
    • Geschwindigkeitsverstöße
    • Abstandsdelikte
    • Rotlichtverstöße
    • Fahrzeugmängel
    • Fahrzeug-Betriebserlaubnis
    • Alkoholfahrt
    • Taten unter Einfluss von Rauschmitteln
  • Verkehrsstrafrecht
    • Unfallflucht
    • Gefährdung des Straßenverkehrs
    • Nötigung
    • Eingriff in den Straßenverkehr
    • Körperverletzung
    • Trunkenheit
  • Verkehrsverwaltungsrecht
    • Fahrerlaubnis (Entzug/Erteilung)